Kurtaxe/Konus-Abgabe
Die angegebenen Übernachtungspreise beinhalten keine Kurtaxe oder KONUS-Abgabe. Die ortsübliche Kurtaxe ist verpflichtend vor Ort beim Gastgeber zu zahlen. Erhebt eine Gemeinde Kurtaxe, so ist in dem Betrag automatisch der KONUS-Beitrag für die kostenlose Nutzung des ÖPNV im Schwarzwald enthalten. Gemeinden, die keine Kurtaxe erheben, können sich trotzdem an KONUS beteiligen. Sie bzw. ihre Gastgeber erheben dann lediglich einen KONUS-Beitrag.
Nachfolgend sind die Kurtaxe-Sätze/KONUS-Abgaben pro Erwachsenem/Nacht aufgelistet, ohne Gewähr (Stand 01.03.2024):
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Bahlingen: KONUS-Beitrag ab 6 Jahren 0,65 €
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Bötzingen: KONUS-Beitrag Gäste 1,00 € und Geschäftsreisende 0,70 €
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Breisach: 2,00 € Kurtaxe, ausgenommen Jugendherberge, Ferienwohnungen des WSA für Betriebsangehörige
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Eichstetten: KONUS-Beitrag ab 6 Jahren 1,00 €
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Endingen: Erwachsene: 1,50 €; Kinder 8 - 16 Jahre: 0,75 €
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Gottenheim: KONUS-Beitrag 1,00 €
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Ihringen: Erwachsene, Kinder ab 14 Jahren: 2,00 €; Kinder von 6 bis vollendetes 13. Lebensjahr: 1,00 €; Monteure, die in Ihringen arbeiten: 1,00 €
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March: Kein Konus
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Merdingen: Kein Konus
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Riegel: Kein Konus
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Sasbach: Erwachsene: 1,00 €; Kinder 6-14 Jahre: 0,50 €
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Teningen-Nimburg: Kein Konus
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Vogtsburg: Erwachsene 2,00 €, Jugendliche 6-14 Jahren 1,00 €, Kinder bis 5 Jahren kostenlos